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Ansprechpartner

Frau May

Tel: 03504  62160

Wer gehört zu den Berechtigten?

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, gegen einen symbolischen Betrag bei uns Lebensmittel zu erhalten.

Als Einkommen gelten u.a.:

  • Erwerbseinkommen ( sozialversicherungspflichtig / geringfügig )
  • Renten ( Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- und Waisenrenten )
  • Arbeitslosengeld I und / oder Arbeitslosengeld II
  • Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss
  • BAFÖG, Berufsausbildungsbeihilfe ( BAB )
  • Ausbildungsvergütung
  • Kindergeld