Wer gehört zu den Berechtigten?
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, gegen einen symbolischen Betrag bei uns Lebensmittel zu erhalten.
Als Einkommen gelten u.a.:
- Erwerbseinkommen ( sozialversicherungspflichtig / geringfügig )
- Renten ( Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- und Waisenrenten )
- Arbeitslosengeld I und / oder Arbeitslosengeld II
- Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss
- BAFÖG, Berufsausbildungsbeihilfe ( BAB )
- Ausbildungsvergütung
- Kindergeld

